"Wo Recht zu Unrecht wird - wird Widerstand zur Pflicht!"
Berthold Brecht
Der Regelfall muss sein, dass beide Eltern das Sorgerecht erhalten und dem Elternteil das Sorgerecht entzogen wird, der in irgend einer Form Schwierigkeiten macht und dem gemeinsamen Kind somit schadet. Eine Selbstverständlichkeit in fast allen Staaten, nur nicht in Österreich und Deutschland!
Es ist traurig, dass es in unserem Land, welches sich erlaubt andere Länder zur Einhaltung der Menschenrechte zu ermahnen, noch immer der Hilfe des Auslands bedarf, Recht und Humanität zu verstehen. Ganz offensichtlich sind Menschenrechte selbst in Ländern wie Tschechien, Estland und Mazedonien eine Selbstverständlichkeit, von Dänemark, Liechtenstein und Monaco, hatte man nichts anderes erwartet. Wie groß heute noch der Mangel am Verständnis für Recht und Menschlichkeite in Deutschland ist, zeigt die Hilflosigkeit des Richters, Bertram Schmitt, der mit äusserst unsachlichen Argumenten, als einziger gegen den Antrag des Klägers, Zaunegger, stimmte. Dabei beruft er sich auf das WOHL des Kindes, erstaunlich, das gerade das kinderunfreundlichste Land, vorgibt sich tiefsinnige Gedanken zum WOHLE des Kindes zu machen, dabei unfähig ist diese auch nur ansatzweise zu definieren! Sollte hier eine versteckte Kritik an alle andern Staaten sein, nicht dem Wohle der Kinder gerecht zu werden? Bei der Oberlehrer-Mentalität von uns Deutschen, würde mich das nicht sonderlich wundern.
Kinder haben Rechte, sind kein Besitz, sondern Menschen und um diese durchsetzen zu können, braucht Deutschland, Europa mehr denn jemals zuvor!
Der vollständige Text, des EMRG, kann jetzt hier, auch in deutsch, nachgelesen werden!
Bitte lesen Sie auch dazu den in der WELT erschienen Artikel:
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