Karlsruhe kippt Vetorecht der Mutter!
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts:
Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig.
Pressemitteilung des Bundes-Justizministeriums
Hoffen wir, dass die Politik auch endlich das WOHL der Kinder in den Vordergrund stellt und nicht mehr die Befindlichkeiten der Mütter!
Dienstag, 3. August 2010
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