Dienstag, 3. August 2010

Karlsruhe kippt Vetorecht der Mutter!

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts:
Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig.

Pressemitteilung des Bundes-Justizministeriums

Hoffen wir, dass die Politik auch endlich das WOHL der Kinder in den Vordergrund stellt und nicht mehr die Befindlichkeiten der Mütter!